www.mueller-herrenberg.de - Gerhard Müller Seite zuletzt geändert am   19.9.2008 durch webmaster@gerhard1.de¹

Internet-Recht

Informationen, Literaturangaben und Links zum Thema Recht, hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Internet und mit Software-Entwicklung.
Für die Korrektheit der Angaben kann ich keine Haftung übernehmen.
Die Ausführungen zu den verschiedenen Themenbereichen stellen mein Verständnis und meine Sicht dieser Dinge dar, sie sind kein Rechtsrat.
Die Angaben zu den Hinweisen sind Kurzfassungen eines Teils der Inhalte, keine eigenen Aussagen und kein Rat.

Recht im Internet
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten die allgemeinen Gesetze. Unter Umständen sind sogar die Gesetze verschiedener Länder zu beachten. Ich beschränke mich hier auf deutsche Websites (in Deutschland gehostete Websites von Deutschen).
Mit dem folgenden bekommen "normale" Website-Betreiber häufiger Ärger:
1. wegen eines inkorrekten Impressums,
2. wegen der Benutzung von Worten, die als Warenzeichen oder ähnliches geschützt sind,
weil sich die so leicht durch eine Suchmaschine finden lassen,
3. wegen geschäftsschädigender oder beleidigender Aussagen,
4. wegen Verlinkung auf Seiten mit verbotenen Inhalten,
5. wegen Verletzung fremder Urheberrechte.

Impressum - Betreiberangaben und Verantwortlichkeit für eine Website
Aus verschiedenen Artikeln, hautsächlich in Anlehnung an "Achtung Website!" (siehe unten), und durch das Durchlesen der angegebenen Gesetze habe ich die folgenden Anforderungen an das Impressum einer Website herausgefunden, ergänzt durch eigene Überlegungen und Vorschläge. Beachten Sie aber bitte, daß ich kein Rechtsanwalt bin und daher nach einem Uralt-Gesetz (wohl noch aus der NS-Zeit) keinen rechtlichen Rat geben darf, selbst wenn ich es könnte.
Die Anmerkungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sollten Sie nicht veranlassen, die Sache zu locker zu sehen.

Das Impressum gibt an, wer die Website betreibt und für ihren Inhalt verantwortlich ist. Das ist wie bei einem Buch oder bei einer Zeitschrift, die auch immer diese Angaben enthalten, meist ganz vorn oder ganz hinten, und bei Zeitschriften auch meist mit dem Wort "Impressum" überschrieben.
Natürlich gibt es auch Druckschriften ohne diese Angaben. Das ist möglicherweise ungesetzlich, geht aber, weil man den Urheber nicht herausfinden kann, wenn keiner etwas ausplaudert. Bei Websites geht das nicht, es läßt sich immer herausfinden, wem die Website gehört, außer sie wäre z.B. auf den Caiman-Inseln gehostet, wie die Sites mancher Spammer. Aber das wollen wir hier mal ausschließen.

Also: Ein Impressum muß (in den meisten Fällen) sein. Und an dieses Impressum stellen die Juristen bestimmte Anforderungen.
Eine bestimmte Sorte von Anwälten ist ganz scharf darauf, Websites ohne korrektes Impressum zu finden (oder andere "Fehler" in der Website), denn mit "Abmahnungen" läßt sich auf bequeme Art viel Geld verdienen. Das beruht auf Gesetzen, über die der Normalbürger nur den Kopf schütteln kann, die eine bestimmte Sorte von Anwälten aber auf ihre Art ausnutzt.

Welche Websites brauchen ein Impressum
Dies ist hauptsächlich im Teledienstgesetz (TDG) geregelt. Es bestimmt in § 6 die Informationspflichten für "Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste".
Es gilt also (eigentlich) nicht für Privatpersonen. Aber Anwälte und Gerichte sind da findig und kleinlich: Schon etwa Bannerwerbung auf der Webseite kann als "Anbieten" eines "geschäftsmäßigen Teledienstes" betrachtet werden.

Anmerkung: Dem Finanzamt gegenüber gilt etwas nur dann als "geschäftsmäßig" oder "gewerblich", wenn damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Dort wird eine Tätigkeit als "gewerblich" nur anerkannt, wenn damit auf Dauer auch Gewinne erzielt werden oder zu erwarten sind, d.h. das Finanzamt will immer etwas abhaben und beteiligt sich (fast) nie an Verlusten. Eine Hobby-Tätigkeit gilt nicht als gewerblich, selbst wenn damit mehr Einnahmen als Ausgaben verbunden sind (man darf nicht sagen "erzielt werden", denn dann wäre der Gewinn ja schon wieder Absicht).
Ein besonders wirklichkeitsfremdes Gericht empfand sogar schon einen Link auf eine gewerbliche Seite als "geschäftsmäßig", weil damit "Werbung" hierfür gemacht werde.
Anmerkung: Allerdings sagt das Gesetz hierzu in § 3:
Die folgenden Angaben stellen als solche keine Form der "kommerziellen Kommunikation" dar:
Angaben, die direkten Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistungen gemacht werden,
wobei die "kommerzielle Kommunikation" dadurch definiert ist, daß sie in irgendeiner Weise der Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen einschließlich des Erscheinungsbildes der Firma oder des Dienstleistenden dient.
Daneben kommt noch der "Vertrag über Mediendienste" (Mediendienste-Staatsvertrag - MDStV) in Frage, der bestimmt, daß die Anbieter von "Mediendiensten" die gleichen Informationspflichten haben und daß zusätzlich ein Verantwortlicher genannt werden muß, wenn die Website "journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote" oder Texte enthält, die zur "Meinungsbildung" beitragen.
In beiden Fällen sind die wichtigen Dinge (was ist "geschäftsmäßiger Teledienst" bzw. "Mediendienst", ist ein normaler Website-Betreiber ein "Nutzer" oder ein "Anbieter") nicht definiert, sodaß unerwarteten Auslegungen von Anwälten und Gerichten Tür und Tor geöffnet sind.
Es ist daher sicherlich sinnvoll, jeder Website ein nach diesen beiden Bestimmungen korrektes Impressum zu geben, selbst wenn man glaubt, nicht unter den Wortlaut oder Sinn des Gesetzes zu fallen und daß ein Vertrag zwischen Ländern bzw. deren Beamten für einen Normalbürger schon gar nicht bindend sei. Außerdem kann man nie sicher sein, ob nicht in irgendeinem der unzähligen anderen bestehenden Gesetze noch irgendwo ein Sachverhalt ausgegraben werden kann, der ebenfalls die Angabe eines Verantwortlichen fordert.
Beide "Gesetze" sehen in ihren Bestimmungen auf den ersten Blick übrigens ziemlich gleich aus.

Anforderungen an das Impressum:

Bei einem Teil der obigen Angaben kann ich mich natürlich irren. Wer es besser weiß, möge mich bitte informieren.

Eine sehr gute Beschreibung, wer welche Angaben machen muß, findet man unter Benutzerguide für ein Webimpressum von digitale informationssysteme GmbH. Da die Gesetze mit ihren Verweisen auf andere Gesetze und Bestimmungen so unverständlich und kompliziert sind, kann man dort auch ein maßgeschneidertes Impressum entsprechend den jeweils neuesten Regelungen generieren lassen.

Das gehört ins Impressum
Ohne Gewähr - Kein Rechtsrat
  Einfache Sites
ohne geschäftsmäßige Teledienste oder Mediendienste
sonstige
Privatpersonen
Firmen
und Freiberufler
sonstige
Vereine
Name und Anschrift (kein Erfordernis) ja, Vor- und Zuname, Adresse mit PLZ ja, Firmenname + Rechtsform (GmbH etc), Adresse mit PLZ ja, Vereinsname, Adresse mit PLZ
Kontaktaufnahme (nicht notwendig, aber E-Mail wünschenswert) ja, E-Mail (+ evtl. Telefon) ja, E-Mail + evtl. Telefon ja, E-Mail (+ evtl. Telefon)
Register und Registernummer nein nein ja, wenn im Handelsregister o. ä. eingetragen ja, wenn im Vereinsregister eingetragen
Vertretungsberechtigter nein nein ja ja
Umsatzsteuer-ID nein nein ja kommt darauf an
Weitere Angaben nein nein möglicherweise nein

Zusätzlich nötige Angaben:
Gewerbliche Verkäufer, die etwas über ihre Website oder auch über ebay oder eine ähnliche Plattform anbieten, müssen außerdem noch einen

bei ihrem Angebot anbringen. Sonst setzen sie sich widerum den Abmahn-Hyänen aus. Ob es ausreicht, auf diese Dinge nach erfolgtem Kauf hinzuweisen (wäre ja eigentlich logisch), weiß ich nicht.

Es ist sicher eine gute Idee, in der Nähe des Impressums die Nutzungsbedingungen sowie eine Klausel zum Haftungsausschluß zu plazieren.
Dann kann z.B. ein böswilliger Anwalt, der Ihnen etwas am Zeug flicken will, sich nicht damit herausreden, er habe die Nutungsbedingungen nicht sehen können. In den Nutzngsbedingungen sollten Sie ggf. böswillige Anwälte (entsprechend anders, neutral, formuliert natürlich) ausschließen. Dann gehen diese bei einer Klage gegen Sie zumindest ein Risiko ein, weil sie Ihr Urheberrecht verletzt haben.

 

GNU General Public License (GPL)
Englisches Original

GNU General Public License (GPL)
Deutsche Übersetzung der GNU General Public License von der Free Software Foundation

GNU Free Documentation License (GFDL)
Englisches Original

GNU Free Documentation License (GFDL)
Deutsche Übersetzung der GNU Free Documentation License von der Free Software Foundation

SCO: Ärger mit den Aktionären, c't 10/2004 S.44
Das Kerngeschäft der Firma SCO sind Prozesse. Sie führt Prozesse wegen UNIX-Code z.B. gegen IBM und Novell

Ausgewählte deutsche Gesetze in der konsolidierten Fassung
Firma Juris im Auftrag des Bundesjustizministeriums - kostenlos
(Fast?) alle Bundesgesetze, z.B. auch BGB

Teledienstgesetz (TDG)
Zuständig für die rechtliche Beurteilung von Internet-Seiten
Gilt eigentlich nur für "geschäftsmäßige Teledienste"

Domain-Recht Online-Ratgeber

Internet-Recht Online
Viele Cookies und Werbung dabei, sonst informativ

Vorschriftendienst Baden-Württemberg
Man muß eine persönliche Kennung beantragen.
Kostenlos nur zurück bis Vorjahr, danach teuer

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Dialer-Datenbank, Maßnahmen gegen Rufnummern-Mißbrauch, u.a.

Für Anfahrtskizzen droht Abmahnung, P. Lieber, Magazin Wirtschaft der IHK Stuttgart 9/2004 S.15
Die Verwendung von Ausschnitten aus Stadtplänen und Landkarten im Internet ist urheberrechtlich problematisch.
Einige Katasterämter stellen Stadtpläne für Anfahrtskizzen im Internet zur Verfügung, das Stuttgarter sogar kostenlos.
Infos auf der Website des Landesvermessungsamtes BW, siehe dort unter Produkte: AGB Teil B Nr.1 Abs.10, Nr.2 Abs.5 letzter Satz und Nr.2 Abs.3.

Der öffentliche Stammtisch, N.C. Kaufmann, c't 8/2004 S.180
Rechtsknigge für Webforen und Gästebücher

Un-CD-Bändiger, S. Hansen, c't 8/2004 S.184
Abspielprobleme beseitigen mit unCDcopy
Datenbank über Kompatibilität von CDs mit CD-Abspielgeräten
Gleichzeitig Download des UnCDcopy-Programms

Achtung Website!, K. Manhart, Internet magazin 5/2004 S.77
Haftung für Webinhalte
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Spam-Welle - Mail-Überlauf, U. Mansmann & J. Heidrich, c't 21/2003, S. 58
Spam-Rückläufer verstopfen Postfächer

Mobbing im Internet, Internet magazin 9/2003 S.38
Cyberkultur

Freibrief für Abzocker, D. Grollmann, internet world 1/2004 Leitartikel
Verloren im Paragraphen-Dschungel

Abgemahnt?, D. Grollmann & H. Rauschhofer, internet world 1/2004 S.26
Verhalten bei Abmahnungen
Unternehmer Hermann und Anwalt Pasch wollten abzocken

Raus aus dem Papierkorb, F. Kemper, internet world 1/2004 S.42
Überreaktionen bei Spam-Filterung - was können sie bei Blacklist-Alarm tun?

 

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