Internet-Recht
Informationen, Literaturangaben und Links zum Thema Recht, hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Internet
und mit Software-Entwicklung.
Für die Korrektheit der Angaben kann ich keine Haftung übernehmen.
Die Ausführungen zu den verschiedenen Themenbereichen stellen mein Verständnis und meine Sicht dieser Dinge dar,
sie sind kein Rechtsrat.
Die Angaben zu den Hinweisen sind Kurzfassungen eines Teils der Inhalte, keine eigenen Aussagen und kein Rat.
Recht im Internet
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten die allgemeinen Gesetze. Unter Umständen sind
sogar die Gesetze verschiedener Länder zu beachten. Ich beschränke mich hier auf deutsche Websites
(in Deutschland gehostete Websites von Deutschen).
Mit dem folgenden bekommen "normale" Website-Betreiber häufiger Ärger:
1. wegen eines inkorrekten Impressums,
2. wegen der Benutzung von Worten, die als Warenzeichen oder ähnliches geschützt sind,
weil sich die so leicht durch eine Suchmaschine finden lassen,
3. wegen geschäftsschädigender oder beleidigender Aussagen,
4. wegen Verlinkung auf Seiten mit verbotenen Inhalten,
5. wegen Verletzung fremder Urheberrechte.
Impressum - Betreiberangaben und Verantwortlichkeit für eine Website
Aus verschiedenen Artikeln, hautsächlich in Anlehnung an "Achtung Website!" (siehe unten),
und durch das Durchlesen der angegebenen Gesetze
habe ich die folgenden Anforderungen an das Impressum einer Website herausgefunden, ergänzt durch
eigene Überlegungen und Vorschläge.
Beachten Sie aber bitte, daß ich kein Rechtsanwalt bin und daher nach einem Uralt-Gesetz
(wohl noch aus der NS-Zeit) keinen rechtlichen Rat geben darf, selbst wenn ich es könnte.
Die Anmerkungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar
und sollten Sie nicht veranlassen, die Sache zu locker zu sehen.
Das Impressum gibt an, wer die Website betreibt und für ihren Inhalt verantwortlich ist.
Das ist wie bei einem Buch oder bei einer Zeitschrift, die auch immer diese Angaben enthalten,
meist ganz vorn oder ganz hinten, und bei Zeitschriften auch meist mit dem Wort "Impressum"
überschrieben.
Natürlich gibt es auch Druckschriften ohne diese Angaben. Das ist möglicherweise ungesetzlich,
geht aber, weil man den Urheber nicht herausfinden kann, wenn keiner etwas ausplaudert.
Bei Websites geht das nicht, es läßt sich immer herausfinden, wem die Website
gehört, außer sie wäre z.B. auf den Caiman-Inseln gehostet, wie die Sites mancher Spammer.
Aber das wollen wir hier mal ausschließen.
Also: Ein Impressum muß (in den meisten Fällen) sein.
Und an dieses Impressum stellen die Juristen bestimmte Anforderungen.
Eine bestimmte Sorte von Anwälten ist ganz scharf darauf, Websites ohne korrektes Impressum
zu finden (oder andere "Fehler" in der Website), denn mit "Abmahnungen" läßt sich
auf bequeme Art viel Geld verdienen. Das beruht auf Gesetzen,
über die der Normalbürger nur den Kopf schütteln kann,
die eine bestimmte Sorte von Anwälten aber auf ihre Art ausnutzt.
Welche Websites brauchen ein Impressum
Dies ist hauptsächlich im
Teledienstgesetz (TDG)
geregelt. Es bestimmt in § 6 die Informationspflichten für
"Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste".
Es gilt also (eigentlich) nicht für Privatpersonen. Aber Anwälte und Gerichte sind da findig
und kleinlich:
Schon etwa Bannerwerbung auf der Webseite kann als "Anbieten" eines "geschäftsmäßigen Teledienstes"
betrachtet werden.
Anmerkung: Dem Finanzamt gegenüber gilt etwas nur dann als "geschäftsmäßig"
oder "gewerblich", wenn damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Dort wird eine Tätigkeit
als "gewerblich" nur anerkannt, wenn damit auf Dauer auch Gewinne erzielt werden oder zu erwarten sind,
d.h. das Finanzamt will immer etwas abhaben und beteiligt sich (fast) nie an Verlusten.
Eine Hobby-Tätigkeit gilt nicht als gewerblich, selbst wenn damit mehr Einnahmen als Ausgaben verbunden sind
(man darf nicht sagen "erzielt werden", denn dann wäre der Gewinn ja schon wieder Absicht).
Ein besonders wirklichkeitsfremdes Gericht empfand sogar schon einen Link auf eine gewerbliche Seite als
"geschäftsmäßig", weil damit "Werbung" hierfür gemacht werde.
Anmerkung: Allerdings sagt das Gesetz hierzu in § 3:
Die folgenden Angaben stellen als solche keine Form der "kommerziellen Kommunikation" dar:
Angaben, die direkten Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen,
wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens,
einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistungen
gemacht werden,
wobei die "kommerzielle Kommunikation" dadurch definiert ist, daß sie in irgendeiner Weise
der Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen einschließlich
des Erscheinungsbildes der Firma oder des Dienstleistenden dient.
Daneben kommt noch der
"Vertrag über Mediendienste" (Mediendienste-Staatsvertrag - MDStV) in Frage,
der bestimmt, daß die Anbieter von "Mediendiensten" die gleichen Informationspflichten haben
und daß zusätzlich ein Verantwortlicher genannt werden muß,
wenn die Website "journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote" oder Texte enthält,
die zur "Meinungsbildung" beitragen.
In beiden Fällen sind die wichtigen Dinge (was ist "geschäftsmäßiger Teledienst" bzw.
"Mediendienst", ist ein normaler Website-Betreiber ein "Nutzer" oder ein "Anbieter") nicht definiert,
sodaß unerwarteten Auslegungen von Anwälten und Gerichten Tür und Tor geöffnet sind.
Es ist daher sicherlich sinnvoll, jeder Website ein nach diesen beiden Bestimmungen korrektes Impressum zu geben,
selbst wenn man glaubt, nicht unter den Wortlaut oder Sinn des Gesetzes zu fallen und daß ein
Vertrag zwischen Ländern bzw. deren Beamten für einen Normalbürger
schon gar nicht bindend sei.
Außerdem kann man nie sicher sein, ob nicht in irgendeinem der unzähligen anderen bestehenden Gesetze
noch irgendwo ein Sachverhalt ausgegraben werden kann, der ebenfalls die Angabe eines Verantwortlichen fordert.
Beide "Gesetze" sehen in ihren Bestimmungen auf den ersten Blick übrigens ziemlich gleich aus.
Anforderungen an das Impressum:
-
Das Impressum muß klar angeben, wem die Website gehört und wer für den Inhalt
verantwortlich ist.
Das ist i.a. dasselbe, bei einem Verein kann aber z.B. die Person des Webmasters für den
Inhalt verantwortlich sein, nicht der Vereinsvorsitzende.
Wie es juristisch hier genau ist, wenn jemand Anstoß nimmt, weiß ich allerdings nicht genau.
-
Wenn es sich um eine Privatperson handelt, muß Name und Anschrift
angegeben werden.
Wenn es sich um eine Firma oder einen Verein handelt, muß der Firmenname bzw. Vereinsname
mit Anschrift angegeben werden.
Zusätzlich muß in diesen Fällen noch der Name einer vertretungsberechtigten Person,
z.B. des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des Vereinsvorsitzenden angegeben werden
(nach dem "Vertrag über Mediendienste" mit Anschrift).
-
Für die Anbieter wird "Name und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind" gefordert.
Das heißt, es muß eine vollständige Postadresse angegeben sein, kein Postfach.
(Im Juristendeutsch: Es muß sich um eine "ladungsfähige" Anschrift handeln.)
-
Zusätzlich werden
"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation
ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post" gefordert.
Vermutlich ist dies doppelt gemoppelt, vielleicht weil einer der Gesetzesschreiber nicht verstanden hatte,
was der andere meinte.
Auf jeden Fall erfüllt eine E-Mail-Adresse beide Abforderungen, wenn sie nicht zu selten abgefragt wird.
Vielleicht ist mit dem ersten Teil des Satzes ja ein elektronisches Formular oder ein "mailto:" gemeint,
aber auch hiermit ist eine "Schnelligkeit" ja nicht gewährleistet.
Allerdings ist das "schnell" wohl auch relativ, wenn man bedenkt, daß Gesetzgeber und Gerichte
sich manchmal Jahre Zeit lassen, bevor eine Sache bearbeitet wird.
Vielfach wird unter dieser Forderung Telefonnummer und E-Mail-Adresse verstanden.
Ich denke aber, daß eine E-Mail-Adresse ausreichend ist,
die Notwendigkeit einer Telefonnummer kann ich aus dem Gesetzestext nicht herauslesen.
Als Privatperson würde ich eine solche auch normalerweise nicht angeben,
um unnötige Belästigungen zu vermeiden,
bei einer (reinen) Firmen-Telefonnummer sieht es da sicher anders aus.
-
Falls die Firma oder der Verein eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat,
so muß auch diese angegeben werden.
Anmerkung: Die Angabe einer Steuernummer, falls (noch) keine UStId vorhanden ist, ist hier nicht gefordert.
Lediglich beim Ausstellen einer gewerblichen Rechnung muß seit Anfang 2004 entweder die
Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
-
Im Falle von Firmen oder Vereinen, die in einem
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind,
muß auch das Register und die entsprechende Registernummer angegeben werden.
-
Für Personen, die ihren Beruf aufgrund eines bestimmten Diplomes,
Befähigungsnachweises, Titels oder ähnlichem ausüben dürfen
(und im Internet unter ihrer beruflichen Eigenschaft auftreten),
steht im Gesetz noch etwas (vermutlich absichtlich) völlig unverständliches
mit Bezug auf
Richtlinie 89/48/EWG und
Richtlinie 92/51/EWG.
Sie müssen auch Angaben machen über
die Kammer, welcher sie angehören,
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind.
-
Wenn der Tele- oder Mediendienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird,
die der behördlichen Zulassung bedarf, werden noch
Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde verlangt.
-
Bei "kommerziellen Kommunikationen" gelten weitere Informationspflichten
(Teledienstgesetz § 7), u.a.
müssen sie klar als solche zu erkennen sein, und
die Person, in deren Auftrag sie erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
(Hierfür gilt das "leicht erkennbar" usw. (siehe unten) jedoch nicht,
und das Fehlen ist auch nicht wie das übrige als Ordnungswidrigkeit definiert.)
-
Weitergehende Informationspflichten z.B. nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz,
dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz, der Preisangabenverordnung,
nach handelsrechtlichen und anderen Bestimmungen sind im Einzelfall möglich.
Insgesamt haben die Bürokraten sich mit den Informationspflichten hier so richtig ausgetobt.
-
Die Anbieter haben die Informationen
"leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" zu halten.
Das mit dem "ständig verfügbar" ist natürlich Unsinn, denn wenn der Server down ist,
ist das Impressum nicht einsehbar, aber die ganze Site ist so lange ja auch nicht aufrufbar.
Es könnte bei enger Auslegung aber heißen,
daß das Impressum auf dem gleichen Server liegen muß.
Um dieser Bestimmung zu genügen, kann man wohl das folgende annehmen:
Das Impressum kann auf der Homepage oder einer separaten Seite stehen, mit einem entsprechenden Link dahin.
Es muß bei jeder (vernünftigen oder erwartbaren) Bildschirmauflösung
zu sehen sein. Es darf also nicht bei sehr kleinen Bildschirmen an der Seite oder unten herausfallen,
ohne daß ein Scrollbalken dahin führt, und dadurch unsichtbar werden.
Das gilt sicher auch für die Links, die zum Impressum führen,
wenn das Impressum nicht direkt auf der Startseite steht.
-
Das Impressum muß von jeder Seite der Website aus zu erreichen sein,
z.B. durch Links zur "Homepage" oder zum "Webmaster"
(wichtig z.B. im Falle von "deep Links" in die Website).
Es wird empfohlen, die Links
zu den oben beschriebenen Informationen mit "Impressum" zu bezeichnen.
Es sind aber auch andere Bezeichnungen möglich, die einem vernünftigen Menschen nahelegen,
daß der Link in Richtung der gewüschten Information führt.
Es ist aber nicht so, daß auf jeder Seite direkt ein Link "Impressum" vorhanden sein muß,
selbst wenn diese Ansicht von manchen Anwälten vertreten wird.
Anmerkung:
Allerdings könnte man auch argumentieren, daß beim Aufruf irgendeiner Seite der Website
ja die URL (Web-Adresse) der Seite im Browser angezeigt wird und damit auch die Adresse der Homepage,
und daß man durch einfaches Editieren dieser Zeile zur Homepage und damit zum Impressum
gelangen kann.
Von Leuten (Gesetzgeber, Anwälten und Gerichten), die von Website-Betreibern verlangen, daß
sie diese Gesetze verstehen, kann man andererseits sicher auch verlangen, daß sie von einer URL
leicht zur Homepage und zu den Informationen für das Impressum kommen können.
Bei einem Teil der obigen Angaben kann ich mich natürlich irren.
Wer es besser weiß, möge mich bitte informieren.
Eine sehr gute Beschreibung, wer welche Angaben machen muß, findet man unter
Benutzerguide für ein Webimpressum von digitale informationssysteme GmbH.
Da die Gesetze mit ihren Verweisen auf andere Gesetze und Bestimmungen so unverständlich und kompliziert sind,
kann man dort auch ein maßgeschneidertes Impressum entsprechend den jeweils neuesten Regelungen
generieren lassen.
Das gehört ins Impressum
|
Ohne Gewähr - Kein Rechtsrat
|
| Einfache Sites
ohne geschäftsmäßige Teledienste oder Mediendienste
| sonstige Privatpersonen
| Firmen und Freiberufler
| sonstige Vereine
|
Name und Anschrift
| (kein Erfordernis)
| ja, Vor- und Zuname, Adresse mit PLZ
| ja, Firmenname + Rechtsform (GmbH etc), Adresse mit PLZ
| ja, Vereinsname, Adresse mit PLZ
|
Kontaktaufnahme
| (nicht notwendig, aber E-Mail wünschenswert)
| ja, E-Mail (+ evtl. Telefon)
| ja, E-Mail + evtl. Telefon
| ja, E-Mail (+ evtl. Telefon)
|
Register und Registernummer
| nein
| nein
| ja, wenn im Handelsregister o. ä. eingetragen
| ja, wenn im Vereinsregister eingetragen
|
Vertretungsberechtigter
| nein
| nein
| ja
| ja
|
Umsatzsteuer-ID
| nein
| nein
| ja
| kommt darauf an
|
Weitere Angaben
| nein
| nein
| möglicherweise
| nein
|
|
Zusätzlich nötige Angaben:
Gewerbliche Verkäufer, die etwas über ihre Website oder auch über ebay oder eine ähnliche Plattform
anbieten, müssen außerdem noch einen
- deutlichen Hinweis über das Widerrufsrecht und Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz
bei ihrem Angebot anbringen. Sonst setzen sie sich widerum den Abmahn-Hyänen aus.
Ob es ausreicht, auf diese Dinge nach erfolgtem Kauf hinzuweisen (wäre ja eigentlich logisch),
weiß ich nicht.
Es ist sicher eine gute Idee, in der Nähe des Impressums die Nutzungsbedingungen
sowie eine Klausel zum Haftungsausschluß zu plazieren.
Dann kann z.B. ein böswilliger Anwalt, der Ihnen etwas am Zeug flicken will,
sich nicht damit herausreden, er habe die Nutungsbedingungen nicht sehen können.
In den Nutzngsbedingungen sollten Sie ggf. böswillige Anwälte
(entsprechend anders, neutral, formuliert natürlich) ausschließen.
Dann gehen diese bei einer Klage gegen Sie zumindest ein Risiko ein, weil sie
Ihr Urheberrecht verletzt haben.
GNU General Public License (GPL)
Englisches Original
GNU General Public License (GPL)
Deutsche Übersetzung der GNU General Public License von der Free Software Foundation
GNU Free Documentation License (GFDL)
Englisches Original
GNU Free Documentation License (GFDL)
Deutsche Übersetzung der GNU Free Documentation License von der Free Software Foundation
SCO: Ärger mit den Aktionären,
c't 10/2004 S.44
Das Kerngeschäft der Firma SCO sind Prozesse.
Sie führt Prozesse wegen UNIX-Code z.B. gegen IBM und Novell
Ausgewählte deutsche Gesetze in der konsolidierten Fassung
Firma Juris im Auftrag des Bundesjustizministeriums - kostenlos
(Fast?) alle Bundesgesetze, z.B. auch BGB
Teledienstgesetz (TDG)
Zuständig für die rechtliche Beurteilung von Internet-Seiten
Gilt eigentlich nur für "geschäftsmäßige Teledienste"
Domain-Recht Online-Ratgeber
Internet-Recht Online
Viele Cookies und Werbung dabei, sonst informativ
Vorschriftendienst Baden-Württemberg
Man muß eine persönliche Kennung beantragen.
Kostenlos nur zurück bis Vorjahr, danach teuer
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Dialer-Datenbank, Maßnahmen gegen Rufnummern-Mißbrauch, u.a.
Für Anfahrtskizzen droht Abmahnung,
P. Lieber, Magazin Wirtschaft der IHK Stuttgart 9/2004 S.15
Die Verwendung von Ausschnitten aus Stadtplänen und Landkarten im Internet ist urheberrechtlich problematisch.
Einige Katasterämter stellen Stadtpläne für Anfahrtskizzen im Internet zur Verfügung,
das Stuttgarter sogar kostenlos.
Infos auf der Website des Landesvermessungsamtes BW,
siehe dort unter Produkte: AGB Teil B Nr.1 Abs.10, Nr.2 Abs.5 letzter Satz und Nr.2 Abs.3.
Der öffentliche Stammtisch,
N.C. Kaufmann, c't 8/2004 S.180
Rechtsknigge für Webforen und Gästebücher
Un-CD-Bändiger,
S. Hansen, c't 8/2004 S.184
Abspielprobleme beseitigen mit unCDcopy
Datenbank über Kompatibilität von CDs mit CD-Abspielgeräten
Gleichzeitig Download des UnCDcopy-Programms
Achtung Website!,
K. Manhart, Internet magazin 5/2004 S.77
Haftung für Webinhalte
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Standardmäßige Datenschutzerklärung
Spam-Welle - Mail-Überlauf,
U. Mansmann & J. Heidrich, c't 21/2003, S. 58
Spam-Rückläufer verstopfen Postfächer
Mobbing im Internet,
Internet magazin 9/2003 S.38
Cyberkultur
Freibrief für Abzocker,
D. Grollmann, internet world 1/2004 Leitartikel
Verloren im Paragraphen-Dschungel
Abgemahnt?,
D. Grollmann & H. Rauschhofer, internet world 1/2004 S.26
Verhalten bei Abmahnungen
Unternehmer Hermann und Anwalt Pasch wollten abzocken
Raus aus dem Papierkorb,
F. Kemper, internet world 1/2004 S.42
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